Lebensmittelerzeugung hat Vorfahrt
Das Bundeskabinett hat die nationale Wasserstrategie verabschiedet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sowie die Gewährleistung von genügend Wasser für die Erzeugung von Lebensmitteln.
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Geplant sind 78 Maßnahmen die bis zum Jahr 2030 ergriffen werden sollen, mit dem Ziel, dass die Bevölkerung nachhaltig mit Wasser umgeht. Die Maßnahmen bestehen aus Regelungen, Leitlinien, Konzepten und Dialog und soll alle Sektoren erfassen.
Für die Modernisierung des Wassersektors und die Anpassung an den Klimawandel seien große Investitionen mit entsprechendem Finanzierungsbedarf erforderlich, heißt es aus dem Bundesumweltministerium. Der Bund will sich daher direkt finanziell beteiligen durch die Weiterentwicklung beziehungsweise das Schaffen von Finanzierungsinstrumenten. Die Strategie enthält deshalb eine Kombination entsprechender Vorschläge.
Wasserrecht
Durch den Klimawandel wird auch in Deutschland die Ressource Wasser zum entscheidenden Schlüsselfaktor für die Versorgungssicherheit, erklärt der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der Verabschiedung der Nationalen Wasserstrategie im Bundeskabinett.
Er weist darauf hin, dass im Wasserrecht und beim Gewässerschutz das Rad nicht neu erfunden werden müsse; hier existieren bereits zahlreiche Regelungen und verbindliche Vorgaben. Eine Nationale Wasserstrategie sollte diese Vorleistungen berücksichtigen. Der DBV bemängelt, dass der vorgesehene Aktionsplan mit 78 Einzelmaßnahmen keinerlei Initiativen zur Stärkung von Wasserkooperationen oder anderer Formen der Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft vorsieht. Kritisch zu beurteilen sei auch, dass Abwägungen zwischen Zielkonflikten nicht erfolge, ebenso wie eine umfängliche Folgenabschätzung. Insofern sei die Zielsetzung der Wasserstrategie deutlich zu kurz gegriffen, erklärt der DBV.
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