Rinder bleiben außen vor
Die Industrieemissionsrichtlinie gilt als EU-Instrument zur Regulierung der Emissionen von Schadstoffen, etwa Stickstoffoxiden, Ammoniak, Quecksilber, Methan und Kohlendioxid, durch Industrieanlagen und Intensivtierhaltungsbetriebe. Vergangene Woche stimmte das EU-Parlament hier zugunsten der Landwirtschaft ab.
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Demnach werden Rinder auf künftig aus dem Anwendungsbereich herausgehalten. Bei Geflügel (ab 40.000 Plätze), Mastschweinen (ab 2000 Plätze) und Sauen (ab 750) bleiben die bisher gültigen Schwellenwerte beziehungsweise Tierplatzzahlen gültig.
Der Deutsche Bauernverband begrüßt das Votum des Europäischen Parlaments zur Novelle der Industrieemissionsrichtlinie, nachdem die Regelungen und Schwellenwerte für die landwirtschaftliche Tierhaltung unverändert beibehalten werden sollen. „Der Kommissionsvorschlag der Novelle der Industrieemissionsrichtlinie ist und war im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung unausgewogen und kontraproduktiv für den Umbau der Tierhaltung zu mehr Tierwohl. Umso wichtiger ist es, dass das Parlament den geplanten Verschärfungen eine klare Absage erteilt hat“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Das Parlament hat nun in die Position des Umweltausschusses massiv nachjustiert. „Diese Abstimmung ist ein erster wichtiger Schritt und zeigt, dass unsere Argumente ernst genommen werden. Jetzt gilt es für den anstehenden Trilog aus Kommission, Mitgliedstaaten und Parlament Kurs zu halten. „Die Position des Parlaments muss Leitlinie für die Verhandlungen sein, da hier die Zielkonflikte und die bäuerliche Tierhaltung am besten Berücksichtigung finden“, so Krüsken.
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