Frist verlängert
Für alle Vorhaben des „Investitionsprogramm Landwirtschaft“, die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2023 abgeschlossen sein müssen, verlängert die Rentenbank den Bewilligungszeitraum bis zum 1. Dezember 2023.
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Bis zum 1. Dezember 2023 müssen alle Rechnungen mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen über das Online-Portal auf der Homepage der Rentenbank eingereicht sein. Teilauszahlungen ab 5000 Euro pro Auszahlungsantrag können bereits im Vorfeld beantragt werden, sofern hierfür vollständige Rechnungen und Zahlungsbelege vorliegen.
Das Einreichen eines Auszahlungsantrags gegen Fristende kann zu einer längeren Bearbeitungszeit und zu einer Verzögerung bei der Auszahlung von Zuschüssen führen.
Bei einer Vollauszahlung in geförderten Baumaßnahmen sind neben den einzureichenden Rechnungen und Zahlungsbelegen zusätzlich die Bauabnahme, das AwSV-Gutachten sowie Fotos der fertiggestellten Baumaßnahme einzureichen.Bei nachgewiesenen Lieferschwierigkeiten ermöglicht die Rentenbank die Übertragung bereits bewilligter Zuschüsse ins Jahr 2024. Dazu müssen Antragstellende, die ihr Vorhaben bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht durchführen bzw. notwendige Rechnungen und Zahlungsbelege nicht einreichen können, einen Antrag bei der Rentenbank stellen. Das entsprechende Formular kann unter www.rentenbank.de heruntergeladen werden.
Die ausgefüllten und unterschriebenen Übertragungsanträge sind ab dem 1. August und bis spätestens zum 15. September 2023 per Post oder Fax bei der Rentenbank einzureichen. Erforderlich ist zusätzlich eine Händler- oder Herstellerbestätigung, dass der Fördergegenstand bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht lieferbar ist. Der Anspruch auf Förderung verfällt, wenn bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weder ein Übertragungsantrag noch ein Auszahlungsantrag eingereicht wurden. In Zweifelsfällen kann es rat-sam sein, vorsichtshalber eine Übertragung zu beantragen. Unmittelbar nach Lieferung des Fördergegenstands ist in jedem Fall ein Auszahlungsantrag zu stellen, um eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen – unabhängig davon, ob zuvor bereits eine Übertragung ins Jahr 2024 beantragt wurde.
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