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Schädlingskontrolle im Getreidelager

Wirksame Mittel zum Lagerschutz

Mäuse und Ratten können im Getreidelager erhebliche Schäden verursachen und stellen zudem ein Hygienerisiko dar. Der Newsletter gibt einen Überblick über zugelassene Bekämpfungsmöglichkeiten, alternative Wirkstoffe sowie wichtige Hygiene- und Dokumentationspflichten im Vorratsschutz.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 19.01.2026
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Ein besonderes Problem in gelagerten Vorräten sind Mäuse und Ratten. Sie haben es eher auf verarbeitetes Getreide abgesehen, können aber auch im Getreidelager großen Schaden durch ihren Fraß anrichten. Ebenso bedeutend ist die Verunreinigung des Getreides durch Urin und Kot und die Übertragung verschiedenster Krankheitserreger auf Mensch und Tier. Ihr Auftreten kann bei Kontrollen anhand von Kot, Fraßspuren und Laufspuren gut erkannt werden. Schon bei den ersten Hinweisen sollte reagiert werden, um eine Vermehrung der Nager zu verhindern.

Maßnahmen zur Schadnagerbekämpfung im Vorratsschutz

Das einzige noch zugelassene Pflanzenschutzmittel für den Schutz von Vorratsgütern vor Hausmäusen ist „Ratron Gift-Linsen“ mit dem Wirkstoff Zinkphosphid. Das Mittel kann in manipulationssicheren Köderstationen im Innenbereich und Außenbereich ausgelegt werden. Die Stationen müssen regelmäßig auf Fraßspuren kontrolliert werden, bis keine Annahme mehr erfolgt.

Zur Bekämpfung von Ratten stehen nur noch Biozidprodukte zur Verfügung. In Deutschland werden teilweise Resistenzen gegen Blutgerinnungshemmer der ersten Generation festgestellt, insbesondere in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Bei Resistenznachweis sollten nur noch Köder mit Blutgerinnungshemmern der zweiten Generation zum Beispiel mit den Wirkstoffen Brodifacoum, Difethialon und Flocoumafen zum Einsatz kommen. Diese sind jedoch deutlich giftiger, sodass Haus- und Wildtiere durch Aufnahme der Köder oder vergifteter Beute eher zu Schaden kommen können.

Alternative Wirkstoffe in der Schadnagerbekämpfung

Alternative Mittel mit dem Wirkstoff Cholecalciferol (Harmonix Rodent Paste, Selontra und andere) wirken auch gegen resistente Ratten ohne Gefahr durch vergiftete Beute. Nach Aufnahme kommt es nach circa 24 Stunden zu einem Fraßstopp. Die Anreicherung von Calcium im Blut führt zu einer Organverkalkung und circa drei Tage nach Aufnahme einer letalen Dosis zum Tod. Für eine ausreichende Aufnahme ist eine Ausbringung mit genügend Köderstellen und Ködermaterial wichtig. Ein Aufstellen von Fallen ist bei geringem oder zusätzlich bei starkem Befall sinnvoll.

Jede Bekämpfung von Mäusen und Ratten sollte Hygienemaßnahmen einschließen, um eine rasche Wiederbesiedlung von Getreidesilos, Futterlager etc. zu verhindern. Zu den Hygienemaßnahmen gehört:

  • Futterquellen möglichst unzugänglich machen (z. B. Futterreste und Lebensmittelreste beseitigen, Zugänge und Öffnungen zu Lagerorten schießen).
  • Nist- und Rückzugsmöglichkeiten entfernen oder unzugänglich machen. Ungenutzte Rohre, alte Reifen, Altholz und Gerümpel sollten entsorgt werden. Geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen, Hohlräume in Wänden und Wandverkleidungen, Mauerdurchbrüche, Versorgungs- und Installationsschächte, können mit Schäumen versehen werden.
  • Gebäudezugänge soweit als möglich verschließen; ggf. betriebliches Kanalsystem gegen Ratteneinwanderung sichern.

Fachgerechte Ausbringung und Kontrolle von Köderstationen

Die Köder sind im Innenbereich und Außenbereich in Köderstationen zu platzieren. Die Stationen sind so nah wie möglich an Schlupfwinkeln, Fraßstellen und Laufwegen einzurichten und mit den vorgeschriebenen Warnhinweisen zu versehen. Hinweise zur Wahl der Standorte und der Anzahl der Köderstationen sind in der Gebrauchsanleitung zu finden. Der Köder muss attraktiver sein als die Vorräte. Bei Akzeptanzproblemen ist der Köder zu wechseln. Die Stationen sind zu Beginn der Beköderung möglichst nach zwei bis drei Tagen, anschließend wöchentlich zu kontrollieren. Verendete Ratten und Mäuse sind ordnungsgemäß zu entsorgen, damit es zu keinen Sekundärvergiftungen bei Katzen, Hunden und anderen Tieren kommt. Beim Auslegen der Köder, Ausbringen von Schäumen und beim Entfernen toter Tiere sind Schutzhandschuhe zu tragen.

Dokumentation und Abschluss der Schadnagerbekämpfung

Die Anwendung von Bioziden ist, wie bei Pflanzenschutzmitteln, zu dokumentieren. Die Bekämpfung sollte erst beendet werden, wenn der tägliche Köderverzehr unter fünf Prozent der maximalen Fraßmenge fällt.

Nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahme sollten die Hygienemaßnahmen fortgeführt und alle Köderreste sachgerecht entsorgt werden. Durch die Hygienemaßnahmen lässt sich ein Neubefall verzögern oder sogar vermeiden.

Örtliche Verwaltung berät

Bei rechtlichen Fragen zur Anwendung von Bioziden bitte an die örtlich zuständige Umweltverwaltung wenden. In jedem Regierungsbezirk kann die zuständige Abteilung 5 in den Regierungspräsidien kontaktiert werden, über die eine Verbindung mit der zuständigen Referentin bzw. dem zuständigen Referenten möglich ist.

© Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart
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