Förderung für Naturschutzprojekte
Gemeinnützige Organisationen, kommunale Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können sich ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds um einen Zuschuss für ihre geplanten Naturschutzprojekte bewerben. Rund 2,5 Millionen Euro Ersatzzahlungen aus dem Jahr 2023 stehen dafür bereit.
- Veröffentlicht am
Unter dem Motto „Wir fördern Vielfalt“ richtet sich die Förderung der landesweit tätigen Naturschutzstiftung insbesondere an Projektvorhaben zum Erhalt und zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Ersatzzahlungen sind Abgaben für nicht-ausgleichbare Eingriffe in Natur und Landschaft und werden von der Stiftung Naturschutzfonds für praktische Maßnahmen beispielsweise des Artenschutzes, des Biotopverbunds, der Biotopvernetzung oder der Erstpflege eingesetzt.
Förderanträge können ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Voraussetzung für eine positive Entscheidung ist, dass die Projekte konkret der Aufwertung von Natur und Landschaft dienen und in dem Naturraum, in dem das Projekt durchgeführt werden soll, Ersatzzahlungen zur Verfügung stehen. Zudem ist für die geplanten Projekte eine fachliche Abstimmung mit dem zuständigen Regierungspräsidium im Vorfeld der Antragstellung erforderlich.
Die Ausschreibung endet am 30. September 2024. Bei Antragstellung bis zum 1. Juli 2024 bei der Stiftung kann mit einer Bewilligung in diesem Jahr gerechnet werden, soweit Ersatzzahlungen verfügbar sind.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.