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Bürokratieabbau für Europas Landwirte

EU-Kommission will die GAP vereinfachen

Die EU-Kommission will den Verwaltungsaufwand für Landwirte reduzieren. In einem ersten Schritt sollen daher einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) überarbeitet werden.

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Die von der EU gemachten Vorschläge im Zusammenhang mit der Konditionalität und den GAP-Strategieplänen zielen darauf ab, den mit den Kontrollen verbundenen Aufwand für die Landwirte in der EU zu verringern und ihnen mehr Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter Umweltauflagen einzuräumen.

Die Kommission schlägt nun die Überprüfung der GAP-Strategiepläne vor. Die Überprüfung bezieht sich auf die folgenden Bedingungen:

GLÖZ 8 zu nichtproduktiven Merkmalen: Betriebe sollen demnach nur noch bestehende Landschaftselemente wie Hecken erhalten müssen. Im Gegenzug sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, Öko-Regelungen zu Brachen und Landschaftselementen einzuführen. Landwirte können auf freiwilliger Basis beschließen, einen Anteil ihres Ackerlands nichtproduktiv zu halten – oder neue Landschaftselemente (wie Hecken oder Bäume) einzurichten – und erhalten dadurch zusätzliche finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Öko-Regelung, die alle Mitgliedstaaten in ihren GAP-Strategieplänen anbieten müssen. Alle Landwirte in der EU werden Anreize erhalten, nichtproduktive Flächen zu erhalten, die der biologischen Vielfalt förderlich sind, ohne Einkommensverluste befürchten zu müssen.

GLÖZ 7 – Fruchtfolge: Hier sollen die Mitgliedstaaten künftig auch die Option von Anbauverhältnissen mit maximalen Anteilen von Fruchtarten anbieten können um bei Dürre oder Niederschlägen besser agieren zu können.

GLÖZ 6 zur Bodenbedeckung in empfindlichen Zeiträumen: Die Mitgliedstaaten werden angesichts ihrer nationalen und regionalen Gegebenheiten und vor dem Hintergrund zunehmender Wetterschwankungen viel mehr Flexibilität bei der Festlegung dessen, was sie als sensible Zeiträume definieren und welche Verfahren zur Erfüllung dieser Anforderung zulässig sind, haben.

Zusätzlich zu diesen spezifischen Änderungen schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Kulturen, Bodentypen oder Bewirtschaftungssysteme von der Einhaltung der Anforderungen an Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung und Fruchtfolge/Diversifizierung ausnehmen können (jeweils GLÖZ 5, 6, 7). Gezielte Ausnahmeregelungen für das Pflügen zur Wiederherstellung von Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten, wenn dieses durch Raubtiere oder invasive Arten geschädigt ist, könnten ebenfalls möglich sein (GLÖZ 9). Diese Ausnahmen können für den gesamten GAP-Zeitraum in den strategischen Plänen der GAP festgelegt werden. Sie sollten flächenmäßig begrenzt sein und nur eingeführt werden, wenn sie sich als notwendig erweisen, um spezifische Probleme zu lösen.

In extremen Fällen, in denen ungünstige Witterungsbedingungen die Landwirte daran hindern, ordnungsgemäß zu arbeiten und die GLÖZ-Anforderungen zu erfüllen, können die Mitgliedstaaten auch vorübergehende Ausnahmeregelungen einführen. Diese Ausnahmeregelungen sollten zeitlich begrenzt sein und nur für die betroffenen Begünstigten gelten.

Um sicherzustellen, dass die EU-Länder ihre GAP-Strategiepläne häufiger an veränderte Bedingungen anpassen können, schlägt die Kommission vor, die Zahl der jährlich zulässigen Änderungen zu verdoppeln. Jede erfolgreiche Vereinfachungsmaßnahme muss in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Verwaltungen durchgeführt werden.

Zu guter Letzt schlägt die Kommission vor, kleine Betriebe mit einer Fläche von weniger als 10 Hektar von Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Konditionalitätsanforderungen zu befreien. Dies wird den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit Kontrollen für Kleinbauern, die 65 Prozent der GAP-Begünstigten ausmachen, erheblich verringern.

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