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Gesetzentwürfe beschlossen

Bürokratiabbau im Fokus

Beim ersten sogenannten „Entlastungskabinett“ hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau beschlossen. Konkrete Gesetzentwürfe, die die Landwirtschaft betreffen, waren allerdings nur indirekt dabei.

von age erschienen am 12.11.2025
Gesetze auf dem Prüfstand. © Billion Photos/Shutterstock.com
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Die Bundesregierung hat eine Reihe von Gesetzentwürfen zum Bürokratieabbau beschlossen. Durch mehrere Einzelmaßnahmen sollen Wirtschaft, Verwaltung und Bürger um mehrere Dutzend Millionen entlastet werden. Das Format des sogenannten „Entlastungskabinetts“, das Anfang November erstmals tagte, soll nun in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, kündigte die schwarz-rote Koalition an.

Insgesamt acht Gesetzentwürfe hat die Bundesregierung beschlossen, mit denen beispielsweise Berichtspflichten in der Immobilienwirtschaft abgeschafft und die Grundlage für digitale Fahrzeugpapiere geschaffen werden sollen.

Landwirte müssen sich dagegen noch etwas gedulden: Konkrete Vorhaben wurden zumindest bei dieser Kabinettssitzung für die Landwirtschaft noch nicht beschlossen. Dafür finden sich in einer Liste an geplanten Bürokratieabbaumaßnahmen einige für den Agrarsektor relevante Projekte.

Die aufgeführten Initiativen sollen laut Bundesregierung im Rahmen der „Modernisierungsagenda“ bis „spätestens“ Ende des zweiten Quartals 2026 abgeschlossen werden und Einsparungen in Höhe von „mehreren Milliarden Euro“ bringen.

Für den Agrarsektor genannt wird etwa die Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG): Dieses soll „praxistauglicher“ gestaltet werden. Außerdem sollen Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung reduziert, harmonisiert und digitalisiert werden. Zudem sollen Buchführungs- und Meldepflichten im Weinbau sowie im Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch vereinfacht beziehungsweise gestrichen werden.

Auch auf Brüsseler Ebene möchte man sich von Berlin aus für weniger Bürokratie einsetzen. Neben der Umsetzung der von der EU-Kommission geplanten Omnibus-Verfahren, etwa zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) will man sich auch bei der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) für praxisnähere Regelungen stark machen.

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