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Wildtiermanagement in Baden-Württemberg

Regelungen Saatkrähe und Biber gefordert

Baden-Württemberg will den Wolf ins Landesjagd- und Wildtiermanagementgesetz aufnehmen. So wäre seine Bejagung grundsätzlich möglich. Die Bauernverbände in Baden-Württemberg fordern zudem die landesweite Regelung für Biber und Saatkrähe.

von Redaktion erschienen am 23.12.2025
Biber schwimmend in einem Gewässer. © Sylvia Bouchard/shutterstock.com
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In Baden-Württemberg ist der Weg frei für die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG). Wie Landwirtschaftsminister Peter Hauk am 18. Dezember mitteilte, hat der Landesjagdbeirat mit breiter Mehrheit dafür gestimmt, den Wolf per Rechtsverordnung in das JWMG aufzunehmen. Das Umweltministerium habe die Zustimmung zwar verweigert, doch reiche für die Aufnahme das Benehmen mit dem Umweltressort aus, da der Schutzstatus des Wolfs auf „geschützt“ herabgestuft worden sei.

Die Aufnahme ins JWMG ermögliche künftig klare Zuständigkeiten, ein strukturiertes Monitoring und ein konsequentes Konfliktmanagement, etwa beim Herdenschutz oder beim Umgang mit auffälligen Individuen, so der Minister. Voraussetzung dafür sei das Inkrafttreten des neuen Bundesjagdgesetzes, das kürzlich vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Der Schutzstatus des Wolfs bleibe unangetastet, betonte Hauk.

Biber und Saatkrähe müssen folgen

Die Aufnahme des Wolfs ins JWMG sei ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Weidetierhaltung im Land, erklärte der BLHV in einem Statement. Jetzt komme es darauf an, die bewährte Förderpraxis beim Herdenschutz fortzuführen. Darüber hinaus seien konkrete Maßnahmen notwendig – etwa die rechtssichere Entnahme von Wölfen mit erlerntem Rissverhalten (GW852m und GW1129m) sowie die Einführung von Weideschutzgebieten. Wenig Bewegung gibt es hingegen bei der Aufnahme von Biber und Saatkrähe ins baden-württembergische JWMG. Hier blockiere das Umweltministerium, da beide Arten als „besonders geschützt“ gelten. Für ihre Aufnahme wäre eine Gesetzesänderung und somit die Zustimmung des Umweltressorts erforderlich, so Hauk.

Die Bauernverbände BLHV und LBV erneuerten unterdessen ihre Forderung nach einer landesweiten Regelung zum Umgang mit Biber und Saatkrähe. Der Handlungsbedarf sei dringlich, betont der LBV mit Verweis auf Zahlen aus dem landesweiten Meldungsportal: Im Jahr 2025 seien insgesamt 226 Schadensmeldungen eingegangen – 198 davon mit Krähenbeteiligung. Besonders betroffen seien Landkreise ohne Allgemeinverfügung. In Regionen mit entsprechenden Regelungen seien hingegen kaum Schäden aufgetreten. Für den LBV steht fest: Regionale Lösungen führen zu einem Flickenteppich und setzen landwirtschaftliche Betriebe weiterhin erheblichen wirtschaftlichen Risiken aus. Der Verband hält daher an seiner Forderung fest, für Saatkrähe und Biber landesweite Rechtsverordnungen gemäß §?45 Abs.?7 Bundesnaturschutzgesetz nach dem Vorbild der Kormoranverordnung zu erlassen.

Angesichts des günstigen Erhaltungszustands – rund 15.000 Brutpaare der Saatkrähe im Jahr 2022 und über 11.500 Biber im Jahr 2024 – sieht der Landesbauernverband dafür eine fachlich belastbare Grundlage.

Aufnahme ins Bundesjagdgesetz

Das Bundeskabinett hat kurz vor Weihnachten für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz gestimmt. Die Novelle des Bundesjagdgesetzes geht nun ins parlamentarische Verfahren. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat vor, das Gesetz „bis zum Almauftrieb“ 2026 „durch alle Gremien zu haben“. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, den Bundesländern ein regionales Bestandsmanagement des Wolfs zu ermöglichen, und zwar mit einer Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober. Wölfe, die Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere gerissen haben, sollen unabhängig vom Erhaltungszustand entnommen werden können. Daneben hat sich das Kabinett für die Ausweisung von Weidegebieten ausgesprochen, in denen der Schutz der Weidetiere durch die Entnahme von Wölfen sichergestellt werden soll. Voraussetzung dafür sei, dass präventiver Herdenschutz aufgrund der geografischen Gegebenheiten nicht möglich sei.

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