
Förderung in Aussicht
Ab 2026 können Landwirte und Lohnunternehmer beim Kauf von Traktoren mit alternativem Antrieb von einem zinsverbilligten Darlehen der Rentenbank profitieren. Ab wann konkret Anträge gestellt werden können, konnte die Rentenbank noch nicht mitteilen.
von Rentenbank erschienen am 19.11.2025Demnächst können Landwirte und Lohnunternehmer beim Kauf von Traktoren mit alternativem Antrieb von einem zinsverbilligten Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank profitieren. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer neuen Richtlinie des Zweckvermögens des Bundes bei der Rentenbank durch langfristige Darlehen, deren Konditionen der Frankfurter Förderbank zufolge weit unter den marktüblichen Sätzen liegen. Die Antragstellung erfolgt wie bei anderen Angeboten der Rentenbank über die jeweilige Hausbank. Starten soll das neue Angebot im Jahr 2026. Ab wann konkret Anträge gestellt werden können, steht noch nicht fest.
Gefördert wird der Kauf von batterieelektrisch angetriebenen Traktoren, Hofladern und anderen Landmaschinen sowie Maschinen, die erneuerbare Kraftstoffe wie Biodiesel, Pflanzenöle oder Biomethan nutzen. Förderfähig ist ebenso der Erwerb von Lade- und Tankinfrastruktur wie Hoftankstellen. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Lohnunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit einer Laufzeit von drei bis zehn Jahren für Maschinenförderung, bei Infrastruktur bis 15 Jahren. Der Darlehensbetrag muss dabei mindestens 25.000 Euro betragen; der Darlehenshöchstbetrag ist auf 1 Mio. Euro pro Antragssteller begrenzt. Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Der konkrete Darlehenszinssatz wird bei Eröffnung der Antragstellung veröffentlicht.






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