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Zusammenschluss der Arbeitgeberverbände

Interessenvertretung gestärkt

Der Landwirtschaftliche Arbeitgeberverband Südbaden und der Baden-Württembergischen Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband haben den Zusammenschluss der Interessenvertretungen beschlossen.

von Padraig Elsner erschienen am 17.12.2025
Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung ist der Zusammenschluss der landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg besiegelt. V.l.n.r.: Franz-Josef Müller, Vorsitzender des AGV Südbaden, Hans-Benno Wichert, Präsident des LFAGV Baden-Württemberg, und BLHV-Präsident Bernhard Bolkart. © Padraig Elsner
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Der Beschluss ist gefasst: Die Mitglieder des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbands Südbaden (AGV) haben am 15. Dezember im Haus der Bauern in Freiburg die Auflösung beschlossen. Damit ist der Weg frei für den Zusammenschluss mit dem Baden-Württembergischen Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband (LFAGV BW), der künftig als einheitlicher Verband für alle landwirtschaftlichen Arbeitgeber im Land zuständig sein wird. Die Mitglieder folgten damit einer Entwicklung, die lange vorbereitet wurde. Ziel des Zusammenschlusses ist es, die arbeitsrechtliche Beratung ebenso wie die Interessenvertretung gegenüber Politik und Gewerkschaft deutlich zu stärken. Der Schritt sei das Ergebnis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Vergangenheit und wachsender Herausforderungen in der Gegenwart, so der Tenor der Versammlung. „Wir haben unsere Erfolge immer gemeinsam erreicht. Mit dem Zusammenschluss sichern wir diese Arbeit für die Zukunft“, betonte AGV-Vorsitzender Franz-Josef Müller in seiner Rede und sprach dem Vorsitzenden des Landesverbands, Hans-Benno Wichert, seine volle Unterstützung aus. Zur Sicherstellung der Vorteile des Landesverbands für die BLHV-Mitglieder wurde noch in derselben Versammlung eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Arbeitgeberbetriebe, die aufgrund ihrer geringeren Betriebsgröße bislang über ihre Mitgliedschaft im BLHV indirekt dem AGV angehörten, können nun weiter ohne eigene, direkte Mitgliedschaft auf die Dienstleistungen des Landesverbands zugreifen, einschließlich Vertragsmustern, Rechtsberatung und - das ist neu - auch gerichtlicher Vertretung im Arbeits- und Sozialrecht. Für Betriebe mit einer Landwirtschaftsfläche ab 40 ha und mindestens als 5 Arbeitskräften im Jahr ist eine eigene, direkte Mitgliedschaft erforderlich, um davon profitieren zu können. Ein Rundschreiben informiert demnächst über die Modalitäten und Beitragssätze. BLHV-Hauptgeschäftsführer Benjamin Fiebig hob hervor, dass in der neuen Struktur auch die Beteiligung aus Südbaden gewährleistet ist: „Südbadische Interessen werden am besten durch Mitgliedschaft und ehrenamtliches Engagement vertreten.“ Im Vorstand des LFAGV BW soll künftig mindestens ein BLHV-Vertreter mitarbeiten. Bis zur nächsten Wahl ist BLHV-Präsident Bernhard Bolkart als Gastmitglied im Gremium vertreten. LFAGV-Präsident Wichert bezeichnete den Zusammenschluss als historischen Schritt, der die „Grüne Familie“ im Land langfristig stärken wird. Zugleich sieht Wichert in den den neuen Mitgliedschaften eine Verpflichtung gute Dienstleistungen verlässlich anzubieten. Der neue Landesverband ist als eingetragener, eigenständiger Verein organisiert und vertritt seine Mitglieder auch vor den Gerichten – ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem bisherigen AGV. Ab Januar wird eine neue Website über Beratungsangebote, Mitgliedervorteile und Ansprechpartner des Landesverbands informieren.

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