Zusätzliche Modulation erfordert Förderanpassung
Die Verwendung der zusätzlichen Modulationsgelder, die sich aus den Beschlüssen zum Gesundheit-Check der EU-Agrarpolitik ergeben, erfordert auf europäischer und nationaler Ebene eine Reihe von Anpassungen. Das hat der Staatssekretär Dr. Gerd Müller vom Bundeslandwirtschaftsministerium im Ernährungsausschuss des Bundestages deutlich gemacht.
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Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Rechtstexte zu den Brüsseler Beschlüssen im nächsten EU-Agrarrat am 19. Januar 2009 beschlossen werden. Anschließend müssen hierzulande der Nationale Strategieplan einschließlich der Verteilung der zusätzlichen Modulationsmittel, die Gemeinschaftsaufgabe (GAK) sowie die Förderprogramme der Länder überarbeitet werden. Müller nannte als Frist dafür den 30. Juni nächsten Jahres. Dann könnten die geänderten Programme bis Jahresende von der Kommission genehmigt werden. Die Entscheidung über die künftige Ausgestaltung der GAK soll bis Mai fallen. Verteilung noch nicht ganz geklärt Allerdings kann der Zeitplan dem Vernehmen nach nur eingehalten werden, wenn sich die Länder über die Verteilung der...