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Aigner verbietet den Anbau von Mon810

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat am 14. April 2009 das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veranlasst, eine Schutzklausel nach Paragraf 20 Absatz 3 Gentechnikgesetz und Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG zu verhängen. „Damit ist der Anbau von Mon810 in Deutschland verboten“, sagte die Ministerin auf einer Pressekonferenz in Berlin.
Veröffentlicht am
Mit Verhängung der Schutzklausel durch das BVL gegenüber der Firma Monsanto wird das Ruhen der Genehmigung von MON810 angeordnet. Damit ist jeder Anbau und jeder weitere Verkauf von Saatgut von Mais der Linie MON810 unzulässig. „Die Bundesländer werden umgehend über diese Maßnahme informiert und werden die Einhaltung des Verbots überwachen“, so Ministerin Aigner. Sie hatte um eine umfassende Bewertung der von Monsanto Ende März vorgelegten Ergebnisse des Beobachtungsprogramms zum Anbau von Mon 810 sowie um Prüfung möglicher neuer Aspekte hinsichtlich der Umweltauswirkungen von Mon 810 gebeten. Die Bewertung durch die Bundesbehörden (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Julius Kühn Institut, Bundesamt für...
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