Neues Melderechtsgesetz
Bescheinigung des Vermieters
- Veröffentlicht am
Das neue Melderechtsgesetz, das am 1. November 2015 in Kraft trat, hält eine Neuregelung parat, die Vermieter kennen und berücksichtigen müssen: Die Wiedereinführung der sogenannten Vermieterbescheinigung. Damit muss er den Ein- oder Auszug des Mieters innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Einwohnermeldeamt bestätigen. Diese Pflicht war vor zehn Jahren als zu bürokratisch abgeschafft worden. Jetzt hat sie der Gesetzgeber bundesweit wieder eingeführt, um gegen den steigenden Trend von Scheinanmeldungen vorzugehen. Für Mieter bedeutet das neue Gesetz, dass sie die Vermieterbescheinigung beim Ummelden auf dem Einwohnermeldeamt vorlegen müssen. Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Vermieters,...
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.