EU und Kanada einigen sich auf geänderten Investitionsschutz
Richter entscheiden
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Im Rahmen des Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) soll ein neuer Ansatz beim Investitionsschutz und bei der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zugrunde gelegt werden. Das haben die Brüsseler Kommission und die kanadische Regierung vergangene Woche anlässlich der Veröffentlichung des Verhandlungstextes bekanntgegeben. Damit reagiert die Kommission auf anhaltende Kritik – auch der Bundesregierung – an dem 2014 ausgehandelten Abkommen. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström bringt damit ihre Idee eines ständigen Gerichts zur Streitbelegung voran. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass über Investitionsstreitigkeiten nicht von einfachen, eventuell befangenen Anwälten, sondern von unabhängigen...
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