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Mit der Gemeinschaftsaufgabe ländliche Gebiete fördern

GAK wird ein Stück geöffnet

Das Bundeslandwirtschaftsministerium betont die Bedeutung eines starken ländlichen Umfelds für landwirtschaftliche Betriebe und will mit einer Gesetzesänderung das Förderspektrum der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) erweitern. In einem Entwurf wird eine Ausweitung um Maßnahmen zur Unterstützung der Infrastruktur ländlicher Gebiete vorgeschlagen.
Veröffentlicht am
Erstmals sollen künftig auch Investitionen in außerlandwirtschaftlichen Bereichen gefördert werden können, wenn sie für die Aufrechterhaltung leistungsfähiger Gebiete und das dörfliche Leben bedeutsam sind. Genannt werden Investitionen in nicht landwirtschaftliche Kleinstbetriebe, in kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen sowie zur Verlagerung von Tätigkeiten und zur Umgestaltung von Gebäuden auch außerhalb der Landwirtschaft. Darüber hinaus sollen Investitionen gefördert werden können, die dem ländlichen Tourismus dienen und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern beitragen. Den Rahmen für die neuen Maßnahmen bildet der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)....
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