Betriebsabgabe auch für Imker erleichtert
Mehr Völker behalten
Zum 1. Januar 2016 sind mehrere Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die es Landwirten, zu denen im Sinne des Gesetzes auch Imker gehören, erleichtern, ihr Unternehmen abzugeben, um eine Rente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse zu erhalten.
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Durch das Neurecht wurde der sogenannte zulässige Rückbehalt erhöht. Die Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens durch Einbringen in eine Gesellschaft und die Abgabe unter Ehegatten wurden zudem erleichtert. Die Abgrenzung zwischen Hobby- und Erwerbsimkerei wird durch diese Neuregelung nicht berührt. Danach sind Unternehmer und ihre Ehegatten oder Lebenspartner versicherungsfrei, wenn nicht mehr als 25 Bienenvölker gehalten werden. Bei mehr als 25 Bienenvölkern unterstellt das Gesetz die Gewerbsmäßigkeit. Mehr Rückbehalt Bisher mussten für einen Rentenanspruch alle zum landwirtschaftlichen Unternehmen gehörenden Flächen bis auf einen zulässigen Rückbehalt von 25 Prozent der Mindestgröße abgegeben werden. Dieser Rückbehalt ist seit...
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