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Versäumnisse können weitreichende Folgen haben

ZA: Übernahme melden

Im Rahmen der Basisprämienregelung werden vielfach die neuen Zahlungsansprüche (ZA) zwischen Betriebsinhabern durch Verkauf oder Verpachtung übertragen. Damit die ZA-Übernehmer diese auch noch erfolgreich und fristgerecht mit ihrem Antrag auf Basisprämie spätestens zum 17. Mai 2016 (15. und 16. Mai Pfingsten) zur Aktivierung bringen können, sind wichtige Fristen zu beachten.
Veröffentlicht am
Die Übertragung von Zahlungsansprüchen für die Basisprämie 2016 kann nur berücksichtigt werden, wenn die Übertragung, also die zivilrechtliche Übergabe der Zahlungsansprüche vom Übergeber an den Übernehmer, spätestens am 17. Mai 2016 vorgenommen wurde. Diese zivilrechtliche Übertragung bedarf jedoch zum Zwecke der Aktivierung dieser Zahlungsansprüche zusätzlich einer behördlichen Meldung. So muss laut InVeKoS-Verordnung die Übertragung innerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt der Übertragung der Zahlungsansprüche gemeldet werden. Diese Meldung erfolgt in aller Regel über die Umbuchung der Zahlungsansprüche vom Konto des Übergebers auf das des Übernehmers in der hierfür eingerichteten Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID). Die ZID (...
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