Bauernverband fordert Rücknahme der Verschärfungen
CC-Frühwarnsystem so nicht hinnehmbar
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Zu den Auslegungen der EU-Kommission bei der Anwendung des Sanktionierungssystems bei wiederholten, geringfügigen Cross-Compliance-Verstößen (Frühwarnsystem) kann nach den jüngsten Auskünften des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) keine Entwarnung gegeben werden. Der Bauernverband fordert die EU-Kommission in Sachen Frühwarnsystem auf, dass geringfügige Verstöße, wie sie beispielsweise vor allem bei der Meldung von Tierbewegungen entstehen können, für die Zwecke der Feststellung eines wiederholten Auftretens nicht berücksichtigt werden. Das Bundesministerium teilt diese Auffassung (siehe dazu auch „CC-Regeln in unzulässiger Weise verschärft" in BWagrar 4/2016, Seite 12). Das Thema „Frühwarnsystem" stand auch auf der Tagesordnung der...
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