Kühlpflicht für EIer entfällt
Vom Eis genommen
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Seit Mitte März 2016 können Eier bis zu drei Wochen nach dem Legen ungekühlt an den Verbraucher abgegeben werden. Bislang musste der Handel die Ware ab dem 18. Tag bei fünf bis acht Grad Celsius lagern und transportieren. Die bundesweite Regel entfällt mit der „Dritten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts". Sie ist am 17. März in Kraft getreten. Für den Handel mit Eiern sind nun in erster Linie zwei Vorschriften von Bedeutung: Zum einen gilt das nach EU-Recht festgelegte Mindesthaltbarkeitsdatum von maximal 28 Tagen nach dem Legen. Zudem dürfen Eier nach Ablauf von 21 Tagen nach dem Legen nicht mehr an Verbraucher abgegeben werden. Dieses Verbot geht auf die nationale...
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