Waldwirtschaft
Förderung
- Veröffentlicht am
Die waldbaulichen Fördermaßnahmen Jungbestandspflege und Erstaufforstung sind aufgrund von Bundesvorgaben zunächst bis zum 31. 12. 2016 befristet. Im Moment ist noch nicht abzusehen, ob diese Befristung verlängert, aufgehoben oder die Maßnahmen künftig nicht mehr mit Bundesmitteln gefördert werden. Deshalb sollten Waldbesitzer, die im nächsten Jahr eine Bestandspflege- oder Erstaufforstungsmaßnahme zur Förderung planen, die Anträge dazu möglichst frühzeitig bei ihrer zuständigen Unteren Forstbehörde einreichen, damit sie – ausreichend Haushaltsmittel vorausgesetzt – noch im Jahr 2016 bewilligt werden können. Weitere Informationen gibt es dazu bei der Unteren Forstbehörde.
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.
