Nach FAKT-Maßnahme D1 nur mit Antrag
Einzelbehandlung von Ampfer
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Wer die FAKT-Maßnahme D1 „Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel im gesamten Unternehmen" gewählt hat, darf nur nach pflanzenbaulicher Beratung und Zustimmung durch die untere Landwirtschaftsbehörde eine Einzelpflanzenbekämpfung durchführen. Der Antrag muss bei der unteren Landwirtschaftsbehörde, unter Angabe der Flächen, formlos schriftlich gestellt werden.
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