Rechtliche Aspekte zum Bau landwirtschaftlicher Hallen
Die Planung darf keine Sackgasse sein
Bei der Planung einer neuen Maschinen- oder Mehrzweckhalle ist einerseits darauf zu achten, dass diese optimal für die angestrebte Nutzung ausgelegt ist, andererseits sollten spätere Anpassungen und Veränderungen mit möglichst geringem Aufwand umsetzbar sein.
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Wurde ein passender Standort für die neue Halle ausgewählt, dann stellt sich die Frage: Darf ich dort ein Hallengebäude mit den angestrebten Abmessungen bauen? Klärung bringt ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage. Die Bauvoranfrage kann sinnvoll sein, wenn man noch keinen Werkvertrag mit einem Architekten oder mit einer Hallenbaufirma abgeschlossen hat oder wenn das Grundstück, auf dem die Halle künftig stehen soll, erst erworben werden muss. Der daraufhin erteilte Bescheid bringt Gewissheit. Bei einem ablehnenden Bescheid kann in der Regel ohne Änderung der Planung nicht mit einer Baugenehmigung gerechnet werden. Das gilt natürlich nur, wenn man im Verlauf der Planung nicht von den in der Voranfrage gemachten Angaben zum Bauvorhaben...
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