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Veröffentlicht am
Foto: Laue
Unser Sohn hat einen Mietvertrag für vier Jahre abgeschlossen. Der Vertrag sieht für diese Zeit keine Kündigungsmöglichkeit vor. So eine Vereinbarung scheint mir nicht rechtens zu sein. Jetzt will unser Sohn vorfristig ausziehen. Ist das möglich? R. G. in T. Mieter und Vermieter können rechtswirksam einen Kündigungsausschluss oder einen Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbaren. Das ist durchaus rechtens. Ausgeschlossen wird für einen bestimmen Zeitraum das Recht, kündigen zu dürfen. Es kann sogar ein einseitiger Kündigungsverzicht des Mieters vereinbart werden. Beiderseitige Kündigungsverzichte in Formularmietverträgen sind für längstens vier Jahre wirksam (Urteil Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 27/04). Im Ergebnis hat ein...
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