Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg
Oberlandesgericht auf Linie mit Kartellamt
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Am 4. Mai fand vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf der erste Verhandlungstag in Sachen Kartellverfahren statt. Prozessbeobachtern zufolge deutet vieles darauf hin, dass auch das OLG derzeit von einem rechtswidrigen Zustand bei der Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg ausgeht und damit auf Linie des Bundeskartellamtes liegt. So sei laut erster Einschätzung der Rechtslage durch den Vorsitzenden Richter Professor Dr. Kühnen die Wiederaufnahme des Verfahrens nach der Verpflichtungszusage des Landes aus dem Jahr 2008 rechtens und auch die Einschätzung der sachlichen und räumlichen Marktabgrenzung seien korrekt erfolgt. Den Holzverkauf stuft Dr. Kühnen wie die Kartellbehörde zuvor als unternehmerische Tätigkeit ein – ebenso die...
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