Biosicherheit spielt wichtige Rolle bei Erregerabwehr
BHV1: Hygiene schützt sanierte Bestände
Der Erhalt des Status BHV1-freie (sogenannte Artikel 10-) Region sei ein durchschlagender Erfolg bei der Bekämpfung der Tierseuche im Land, teilt jetzt das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt (STUA) in Aulendorf mit.
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Um den Status zu halten und den eigenen Tierbestand zu schützen, sei es nun wichtig dem erneuten Eintrag von Erregern vorzubeugen. Biosicherheitsmaßnahmen nennt man solche Vorsorgepraktiken, mit denen die Einschleppung von Tierseuchen und sonstiger Infektionskrankheiten verhindert werden sollen. Folgendes sollte in Rinder haltenden Betrieben im Alltag beachtet werden: Grundsätzlich dürfen nur gesunde Tiere mit gleichwertigem Gesundheitsstatus gehandelt werden. Das heißt: Tierzukäufe aus Nicht-Artikel 10-Regionen sind nur mit Gesundheitsbescheinigung möglich. Und: Für Tiere aus Artikel 10-Regionen müssen vor dem Transport strikte Hygieneregeln eingehalten werden. Um die Erregereinschleppung zu unterdrücken, sollte der Betrieb abgeschirmt...
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