Sonderkulturen
Calypso vielfach nicht mehr zulässig
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In Bezug auf Thiacloprid wurden mit der Verordnung (EU) 2015/1200 mehrere Rückstandshöchstgehalte geändert. Die neuen Höchstgehalte sind in vielen Anwendungsgebieten nicht mehr einhaltbar. Deshalb mussten die betroffenen Anwendungsgebiete von Calypso wie folgt angepasst werden: Keine Genehmigung gegen Blattläuse in Busch- und Stangenbohnen im Freiland; Genehmigung gegen Mehlige Kohlblattlaus und beißende Insekten im Freiland gilt nur noch für Chinakohl; aber nicht mehr für Grünkohl; Genehmigung gegen Blattläuse im Freiland gilt ab sofort nur noch für Salate und Rucola-Arten, aber nicht mehr für Endivie; Genehmigung gegen Blattläuse im Freiland gilt nur noch für Meerrettich, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Topinambur, Wurzelpetersilie,...
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