Nachbauerklärungen bis zum 30. Juni einreichen
Meldefrist endet
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Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2015/Frühjahr 2016 endet am 30. Juni 2016. Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die Landwirte, ihre Nachbauerklärungen fristgerecht einzureichen. Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten dann zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen, wenn sie die Nachbaubedingungen erfüllen, das heißt die Nachbaugebühren rechtzeitig bezahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen hin gegenüber der STV Auskunft erteilen. Nachbaugebühren sind gemäß der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bis zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres (also bis 30. Juni), in dem Nachbau betrieben wurde, zu zahlen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig...
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