Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Nachbauerklärungen bis zum 30. Juni einreichen

Meldefrist endet

Veröffentlicht am
Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2015/Frühjahr 2016 endet am 30. Juni 2016. Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die Landwirte, ihre Nachbauerklärungen fristgerecht einzureichen. Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten dann zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen, wenn sie die Nachbaubedingungen erfüllen, das heißt die Nachbaugebühren rechtzeitig bezahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen hin gegenüber der STV Auskunft erteilen. Nachbaugebühren sind gemäß der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bis zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres (also bis 30. Juni), in dem Nachbau betrieben wurde, zu zahlen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.