Alterskasse überprüft befreite Landwirte
Achtung Kontrolle
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Landwirte, deren Ehegatten und hauptberuflich mitarbeitende Familienangehörige sind in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versicherungspflichtig, wenn das landwirtschaftliche Unternehmen die festgesetzte Mindestgröße überschreitet. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Versicherungspflicht befreien lassen, zum Beispiel wenn sie ein regelmäßiges außerlandwirtschaftliches Einkommen von mehr als 4800 Euro im Jahr haben oder wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Die Alterskasse ist verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob bei den befreiten Personen die Befreiungsgründe noch vorliegen. Nach der letzten Überprüfung für das Jahr 2011...
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