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Frist läuft bis 21. Juni

Widerruf bei Immobilien-Krediten

Veröffentlicht am
Foto: Fotolia.com/ Wolfilser
Im Zeitraum 9/2002 bis 6/2010 wurden bei Verbraucher-Kreditverträgen oftmals fehlerhafte Widerrufserklärungen von Banken verwendet. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann der Kreditnehmer seinen Kreditvertrag widerrufen. Im Falle eines Widerrufes sind die gegenseitigen Leistungen zurückzugewähren. Zudem hat die Bank auf die erbrachten monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen mit dem gesetzlichen Zins zu verzinsen und diese Zinsen an den Kreditnehmer zurückzuzahlen. Hier können um die zehn Prozent des Kreditvolumens an Rückzahlungen erfolgen. Die Rückabwicklung ist noch nach vollständiger Rückzahlung des Vertrages möglich. Bei Finanzierung einer Fotovoltaikanlage ist Widerruf ebenfalls möglich. Für den Fall, dass der Kredit noch...
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