Unwetterschäden auf Flächen aus dem Gemeinsamen Antrag
Meldefrist 15 Arbeitstage für Nutzungsänderungen
Unwetterschäden auf beantragten landwirtschaftlichen Flächen können dazu führen, dass Antragsteller ihre eingegangenen Verpflichtungen bei der Beantragung von Fördermaßnahmen nicht einhalten können. Bei Nutzungsänderungen gilt es, Prämienkürzungen zu vermeiden.
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Beispielsweise könnte es vorkommen, dass bei der Anbaudiversifizierung im Rahmen des Greening oder bei der fünfgliedrigen Fruchtfolge in FAKT Verpflichtungen nicht eingehalten werden können. In solchen Fällen empfiehlt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) einen Fall höherer Gewalt geltend zu machen, um Prämienkürzungen abzuwenden. Die entsprechende Meldung müssen die Antragsteller der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 15 Arbeitstagen – ab dem die begünstigte oder anspruchsberechtigte Person hierzu in der Lage ist – schriftlich mitteilen. Ungeachtet dessen ist die durch den Unwetterschaden erfolgte Nutzungsänderung auf der im Gemeinsamen Antrag gemeldeten Fläche wie jede andere...
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