Hinweise der SVLFG zu Krankenversicherung und Impfschutz
Erst prüfen, dann reisen
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Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC) erhält man innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz und des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) medizinisch notwendige Leistungen nach dem Recht des Aufenthaltslandes. Die Leistungen richten sich nach den Vorschriften des jeweiligen Staates. In einigen Ländern ist eine Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten festgelegt, die von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) nicht erstattet werden kann. Die Versichertenkarte sollte bei Reisen immer mitgeführt werden. Wer in Länder reist, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, zum Beispiel die Türkei, benötigt einen speziellen Auslandskrankenschein. Dieser kann bis eine Woche vor...
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