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Grünes Licht für geändertes Agrarmarktstrukturrecht

Mengenplanung möglich

Mit seiner Zustimmung zu der bereits vom Bundestag beschlossenen Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes hat der Bundesrat am Freitag vergangener Woche Grünes Licht für zeitlich befristete Mengenabsprachen in der Milchbranche gegeben. Die Streichung der Andienpflicht fand keine Mehrheit.
Veröffentlicht am
Mit der Ablehnung bleiben Versuche einer Streichung der Andienungspflicht ohne Erfolg. Der Bundesrat wollte die in der Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung bestehenden Regelungen zur Andienungspflicht nicht fallen lassen. Die Länderkammer folgte einem entsprechenden Antrag Bayerns. Damit setzte sich eine Ländermehrheit über die Empfehlung des Agrarausschusses hinweg, der auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern eine Streichung der Vorschriften zur Andienungspflicht verlangt hatte. Grünes Licht gab der Bundesrat für die bereits vom Bundestag beschlossene Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes. Damit können im Milchsektor befristet für zunächst sechs Monate Vereinbarungen getroffen werden, die die Planung der Milcherzeugung...
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