Für Rentner und freiwillig Versicherte
Zusätzliche Haushaltshilfe
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Seit Jahresbeginn 2016 erhalten gesetzlich Krankenversicherte bei krankheitsbedingten Beeinträchtigungen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder ambulanten Krankenhausbehandlung eine Haushaltshilfe, wenn sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, auch ohne Kind im Haushalt. Für Versicherte in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung galt diese Regelung bislang nicht. Nun können auch freiwillig Versicherte oder Rentner, die in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert sind, diese neue gesetzliche Leistung in Anspruch nehmen. Grundlage ist eine Erweiterung des Paragrafen 38 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch durch das Krankenhausstrukturgesetz. Bis zu vier Wochen erhalten...
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