Urteil bestätigt Transponder-Pflicht
Mikrochip statt Brenneisen
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Pferde erhalten zur Kennzeichnung einen Transponder, der auf der linken Halsseite unter der Haut sitzt. Das Implantat ist Pflicht für pferdeartige Tiere innerhalb der EU, die seit dem 30. Juni 2009 zur Welt kamen. Ein Züchter von Hannoveranern klagte gegen die Transponder, er bevorzugte den Schenkelbrand mit dem Logo des Zuchtverbands. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte in seinem Urteil vom 19. August 2015 (AZ: 13 A 1445/14) allerdings die Transponder-Pflicht. Sie verstößt nicht gegen National- oder EU-Recht, eine Wahl zwischen Transponder und Schenkelbrand existiert nicht. Das Brenneisen ist damit keine Alternative zur Markierung mit dem Chip. Der Transponder enthält eine Kennung, die in einem Equidenpass und in einer...
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