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Mitgliedstaaten müssten ihren Bedarf anmelden

Ende der Prüfung des Aktiven Landwirtes?

Veröffentlicht am
Die EU-Kommission schlägt vor, die bisherige Prüfung des „Aktiven Landwirtes" im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu streichen. Im Entwurf zur sogenannten Omnibus-Verordnung zur Vereinfachung der GAP könnten die Mitgliedstaaten ab dem Antragsjahr 2018 auf die Nachweisführung für den „Aktiven Betriebsinhaber" vollständig verzichten, müssten dies aber bis zum 1. August 2017 mitteilen. Mit einem ebenfalls vorgeschlagenen Instrument zur sektorspezifischen Einkommensstabilisierung sollen Landwirte in Zeiten von Marktkrisen unterstützt werden. Außerdem ist ein einfacherer Zugang zu Krediten und anderen Finanzierungsinstrumenten, insbesondere für die junge Generation, vorgesehen. Die Omnibus-Verordnung gehört zum Paket der Überprüfung...
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