Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Greeningpflichtige Betriebe: Änderungen beachten

Dauergrünland umwandeln

Demnächst steht die Verkündung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes an. Die Änderungen betreffen die Umwandlung von Dauergrünland greeningpflichtiger Betriebe. Was dabei zu beachten ist, erläutert das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Veröffentlicht am
Betroffen sind ausschließlich greeningpflichtige Betriebe, die Dauergrünland in nicht-landwirtschaftliche Nutzungen umgewandelt haben oder dies planen. Wie bisher muss ein geplanter Umbruch von Dauergrünland vorab beantragt werden. Dies gilt auch für Umwandlungen in nicht-landwirtschaftliche Flächen wie zum Beispiel den Bau eines Stalls, eines Fahrsilos und dergleichen oder eine Aufforstung. Was sich ändert Fehlte in der Vergangenheit ein entsprechender Antrag, führte dies zu einem Greeningsverstoß. Dieser konnte nur dadurch „geheilt" werden, indem die betroffene Fläche rückumgewandelt wurde. Für die Fälle, in denen bislang ein entsprechender Antrag versäumt wurde, schafft das neue Gesetz eine sogenannte „Heilungsregelung". Solche Fälle...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.