Fehler in Ausgabe 40, Frist für Chlortoluron
Triasulfuron aufbrauchen
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In der Meldung „Wintergetreide: Unkraut, Ungras und Schnecken bekämpfen" gab es einen Fehler. Dort stand fälschlicherweise: „Wer noch Restmengen von Herbiziden mit den Wirkstoffen Isoproturon oder Chlortoluron im Lager hat, sollte diese möglichst jetzt aufbrauchen (Frist bis 30. September 2017)." Der korrekte Name des Wirkstoffs ist Triasulfuron. Wer noch Herbizide mit diesem Wirkstoff im Lager hat, sollte diese bis zum 30. September 2017 aufbrauchen. Für den Fehler entschuldigen wir uns.
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