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Keine spezielle Fahrerlaubnis notwendig

Teleskoplader auf dem Hof

Veröffentlicht am
Werden Teleskoplader in der Landwirtschaft eingesetzt, ist der Besitz eines Bedienerscheins oder einer speziellen Fahrerlaubnis für Teleskoplader nicht notwendig. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hin. Der Qualifizierungsgrundsatz 308-009 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dass Fahrer von Teleskopladern im gewerblichen Bereich einen Bedienerausweis besitzen müssen, gelte ausschließlich im Regelungsbereich der DGUV. Um Teleskoplader in der Landwirtschaft sicher zu betreiben, sind jedoch Mitarbeiter und Familienangehörige hinsichtlich der Gefahren zu unterweisen. Diese Unterweisung ist vor dem ersten Einsatz und danach regelmäßig durchzuführen. Die Teilnahme und Inhalt der...
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