Biogaserzeuger
Klage abgelehnt
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Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das im August 2014 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer hatten Klage eingereicht gegen die Deckelung der Strommenge, für die Betreiber von Bestandsbiogasanlagen ihren Vergütungsanspruch in voller Höhe geltend machen können, und gegen die Beschränkung der Substrate, für deren Verwendung ein zusätzlicher Landschaftspflegebonus bezahlt wird.
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