Sonderbeihilfe
Abgabefrist ist am 16. Januar
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Landwirte, die planen, zwischen Februar und April 2017 nicht mehr Milch an ihre Molkereien zu liefern als im entsprechenden Vorjahreszeitraum, können bis einschließlich zum 16. Januar 2017 eine Sonderbeihilfe für ihre Milchanlieferung im Zeitraum Dezember 2015 bis November 2016 beantragen. Darauf hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erneut hingewiesen. Ihren Angaben zufolge beläuft sich die Höhe der Zahlung auf mindestens 0,36 Cent je Liter. Erfolgt sein müsse der Antrag sowohl elektronisch als auch schriftlich bis zur genannten Frist.
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