Sonderbeihilfe Milch – Kalkulationsrechnung von der LEL
So rechnet sich die Sonderbeihilfe Milch
Die Sonderbeihilfe Milch (BWagrar Ausgabe 50/16, Seite 12) muss bis spätestens 16. Januar beantragt werden. Dr. Volker Segger von der LEL Schwäbisch Gmünd hat nachgerechnet, ab wann sich dieses Programm rechnet.
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Kaum ist der erste Zeitraum des „Milchreduzierungsprogramms" (1. Oktober bis 31. Dezember 2016) vorbei, wird den Milcherzeugern eine neue Maßnahme angeboten: die Sonderbeihilfe Milch. Hier sollen Landwirte einen Ausgleich erhalten, wenn sie ihre Milcherzeugung in einem Drei-Monatszeitraum Anfang des Jahres 2017 (1. Februar bis 30. April) gegenüber dem entsprechenden Zeitraum im Jahr 2016 nicht steigern. Im Gegensatz zur letzten Aktion wird also keine Einschränkung der Produktion gefordert. Für die Maßnahme stehen der deutschen Landwirtschaft 116 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn alle Milcherzeuger teilnehmen und ihre Produktion nicht erhöhen, würden sie einen Ausgleich von 0,36 Cent je kg „beihilfefähige Menge" erhalten. Dies ist die...
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