Passende Anlagengröße legt Basis für gute Silage
Ein Silo nach Maß
So manche Siloanlage kommt allmählich in die Jahre. Zudem verlangen wachsende Bestände nach weiterem Siloraum. Ferner stehen neue wasserrechtliche Bestimmungen kurz vor dem Abschluss. Gründe genug, um sich mit dem Bau von Siloanlagen intensiver zu befassen. Dr. Hansjörg Nußbaum vom LAZBW Aulendorf fasst zusammen, worauf es ankommt.
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Der Bau von Silos und anderen JGS-Anlagen (Jauche/Gülle/Sickersäfte) unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Dies betrifft vor allem wasserrechtliche und baurechtliche Vorgaben, aber auch Bestimmungen in Natur-, Landschafts-, Wasser- oder Überschwemmungsschutzgebieten. So sind Siloanlagen in bestimmten Gebieten nicht oder nur eingeschränkt zulässig. Darüber hinaus müssen Vorgaben des Unfallschutzes und der Cross-Compliance-Bestimmungen beachtet werden. Für baurechtliche Umsetzungen sind in Deutschland die einzelnen Bundesländer zuständig. In Baden-Württemberg sind Siloanlagen laut Landesbauordnung verfahrensfreie Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen. Für Siloanlagen gelten die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit...
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