Landfrauen Zollernalb
Für den Fall der Fälle mit der richtigen Vollmacht vorgesorgt
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In schwierigen Lebenssituationen will man das Heft des Handelns behalten. Doch was passiert, wenn man krank wird, einen Unfall hat oder altershalber nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern oder wichtige Entscheidungen zu treffen? Dann werden es schon der Ehepartner oder die Kinder richten. Leider ist dies ein weitverbreiteter Irrglauben. Ohne entsprechende Vollmacht, so erklärte Rechtsanwalt Harald Schwabenthan aus Bisingen den Landfrauen aus dem Zollernalbkreis, geht gar nichts. Liegt kein Vorsorgedokument vor, entscheidet ein Richter, wer und in welchem Umfang die Betreuung für eine bedürftige Person übernimmt. Dies kann unter Umständen ein Fremder sein, den der Betreute überhaupt nicht kennt. Schwabenthan klärte über die...
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