Landfrauen Zollernalb
Für den Fall der Fälle mit der richtigen Vollmacht vorgesorgt
- Veröffentlicht am

In schwierigen Lebenssituationen will man das Heft des Handelns behalten. Doch was passiert, wenn man krank wird, einen Unfall hat oder altershalber nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern oder wichtige Entscheidungen zu treffen? Dann werden es schon der Ehepartner oder die Kinder richten. Leider ist dies ein weitverbreiteter Irrglauben. Ohne entsprechende Vollmacht, so erklärte Rechtsanwalt Harald Schwabenthan aus Bisingen den Landfrauen aus dem Zollernalbkreis, geht gar nichts. Liegt kein Vorsorgedokument vor, entscheidet ein Richter, wer und in welchem Umfang die Betreuung für eine bedürftige Person übernimmt. Dies kann unter Umständen ein Fremder sein, den der Betreute überhaupt nicht kennt. Schwabenthan klärte über die...
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.