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Meldungen nach Arzneimittelgesetz bis 14. Januar 2016 Pflicht

Antibiotikameldungen jetzt fällig!

Nach der 2014 in Kraft getretenen Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) steht bis zum 14. Januar 2016 die Meldung der eingesetzten Antibiotika an. Lesen Sie hier, was jetzt zu tun ist.
Veröffentlicht am
Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) sind seit dem 1. Juli 2014 im Verlauf des Kalenderhalbjahres angewandte Antibiotika unter Angabe folgender Punkte zu melden: Nutzungsart Anzahl behandelter Tiere Bezeichnung der eingesetzten Arzneimittel Angewendete Menge an Antibiotika (wird die Menge pro Tier und Tag angegeben, errechnet die Datenbank die Gesamtmenge) Datum der Anwendung Behandlungs- und Wirkungstage (für Berechnung der Therapiehäufigkeit nötig) Anzahl der Tiere je Nutzungsart, die 1) zu Beginn jeden Halbjahres gehalten sowie 2) im Verlauf jeden Halbjahres in den Betrieb aufgenommen und aus dem Betrieb abgegeben worden sind. Dabei ist das jeweilige Datum mitzuteilen. Auf Basis dieser Angaben wird für jede Nutzungsart die betriebliche...
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