Biomasse soll weiterhin außen vor bleiben
EEG: Die Pläne für Ausschreibungen werden konkret
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Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Pläne zur Förderung der erneuerbaren Energien ab dem Jahr 2017 konkretisiert. Die Biomasse bleibt dabei weiter außen vor. Laut Referentenentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen ab 2017 die Fördersätze für EEG-Anlagen in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren zwischen den Anlagenbetreibern ermittelt werden. Das heißt, dass es keine festen Fördersätze nach dem bisherigen System mehr geben wird. In einer ersten Pilotphase werden derzeit Erfahrungen mit Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gesammelt. Das Ministerium ließ in seinem Eckpunktepapier offen, ob Ausschreibungen für Biomasse zu einem späteren Termin eingeführt werden könnten. Die Bioenergieverbände...
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