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Kleingruppenhaltung

Verordnetes Ende

Veröffentlicht am
Die von Bund und Ländern im Rahmen der jüngsten Agrarministerkonferenz erzielte Einigung zum Auslaufen der Kleingruppenhaltung von Legehennen wird rechtlich fixiert. Voraussichtlich wird der Bundesrat der Regierung einen Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zuleiten. Bundesminister Christian Schmidt und seine Länderkollegen hatten sich Anfang Oktober in Fulda auf eine Übergangsfrist für bestehende Kleingruppenhaltungen bis zum 31. Dezember 2025 verständigt. In besonderen Fällen soll die Kleingruppenhaltung bis Ende 2028 auf Antrag genehmigt werden. Für ausgestaltete Käfige nach EU-Recht soll es laut Entwurf bei der ursprünglich festgelegten Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 bleiben.
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