Verordnung kurz vor Abschluss
Liquiditätshilfe kommt
Die Eilverordnung zum nationalen Liquiditätshilfeprogramm soll nächste Woche in Kraft treten. In Deutschland stehen 69,2 von insgesamt 500 Millionen Euro aus dem EU-Liquiditätspaket zur Verfügung (BWagrar 38/2015, Seite 10 und 12).
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Die Eilverordnung ist Voraussetzung, damit ein Zuschuss zu einem Liquiditätshilfedarlehen beantragt werden kann. Dabei ist wichtig: Potenzielle Antragssteller schließen im ersten Schritt über ihre Hausbank einen Darlehensvertrag ab beziehungsweise haben einen solchen abgeschlossen. Begünstigte Tierhalter können für ein solches Darlehen im zweiten Schritt einen Zuschuss bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Grundsätzlich werden für einen Zuschuss nach dem aktuellen Entwurf der Eilverordnung nur Darlehen mit einer Laufzeit zwischen 42 und 72 Monaten mit mindestens einem tilgungsfreien Jahr zu Beginn der Darlehenslaufzeit anerkannt. Zuschuss bis zu 10.000 Euro Milch- und Fleischerzeuger (Schwein, Rind,...
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