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Was tun, wenn du den Fahrschein vergessen hast?

Die Fahrscheine bitte!

Es gibt Tage, die sind zum Verzweifeln. Erst hast du verschlafen, dann gerade noch den Bus erwischt. Und ausgerechnet jetzt ist auch noch der Kontrolleur eingestiegen, der deine Monatskarte sehen will. Die hast du samt Geldbeutel aber in der ganzen Eile daheim vergessen. Nicht genug, dass dich jetzt alle anstarren, der Kontrolleur zückt auch noch seinen Block, und erklärt dir, dass du eine Straftat begangen hast. Aber stimmt das?
Veröffentlicht am
Puh! Den Bus hast du gerade noch bekommen. Aber Mist! Die Fahrkarte liegt zu Hause. Jetzt heißt es ruhig bleiben.
Puh! Den Bus hast du gerade noch bekommen. Aber Mist! Die Fahrkarte liegt zu Hause. Jetzt heißt es ruhig bleiben.Foto: VRR
Klar, keiner sollte mit Absicht ohne gültigen Fahrschein in den Bus oder Zug steigen. Wer dann beim Schwarzfahren erwischt wird, begeht tatsächlich eine Straftat. Erschleichen von Leistungen wird sie genannt, geregelt ist das in Paragraf 265a des Strafgesetzbuches. Schwarzfahren ist also keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Es kann zur Anklage oder zum Strafbefehl kommen und zu einem Eintrag ins Bundeszentralregister und in ein erweitertes Führungszeugnis. Das kann sich für die Berufswahl, etwa im Finanz- oder Sicherheitsbereich, negativ auswirken. Falls du beim Schwarzfahren erwischt wurdest, kannst du dazu beitragen, dass die Folgen nicht zu schlimm werden. Die Verkehrsbetriebe haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass...
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