Arbeitspferde ausgenommen
Pferdesteuer erlaubt
- Veröffentlicht am
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gemeinden grundsätzlich berechtigt sind, auf das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden eine örtliche Aufwandssteuer (Pferdesteuer) zu erheben (Az. 9 BN 2.15). Die Entscheidung ist aus Sicht des DBV und der Reiterlichen Vereinigung (FN) sehr enttäuschend. Künftig werde es wichtig sein, Kommunen, die über die Erhebung einer Pferdesteuer nachdenken, frühzeitig über mögliche Konsequenzen wie die existenzielle Gefährdung von Pensionsbetrieben aufzuklären. Die Einführung der Pferdesteuer beschränkt sich auf das Halten und Benutzen von Pferden „zur Freizeitgestaltung". Pferde, die nachweislich zum Haupterwerb im Rahmen der Berufsausübung eingesetzt werden, sind von der...
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