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Finanzministerium sagt Unterstützung zu

Hilfe bei Trockenschäden

Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid hat die Finanzämter mit Erlass vom 20. August 2015 angewiesen, bei trockenheitsgeschädigten Betrieben „das steuerliche Instrumentarium so weit wie möglich auszuschöpfen". Andreas Knäuer, Geschäftsführer der Buchstelle LBV, erklärt, was Landwirte erwarten können.
Veröffentlicht am
Die lange Trockenheit und große Hitze haben auch in weiten Teilen Baden-Württembergs zu erheblichen Schäden an allen landwirtschaftlichen Kulturen geführt und damit in vielen Betrieben ein erhebliches Loch in die Kasse gerissen. Um den Geschädigten schnell und unbürokratisch zu helfen, hat Finanzminister Dr. Nils Schmid mit Erlass vom 20. August 2015 die Finanzämter angewiesen, „das steuerliche Instrumentarium so weit wie möglich auszuschöpfen". Wie der Minister ausführt, sollen die Finanzämter „alle erdenklichen Maßnahmen" zur Verfügung stellen. Insbesondere kommen Maßnahmen wie Steuerstundungen ohne Stundungszinsen, Herabsetzungen der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch ein vorübergehender Aufschub von...
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